AGB
Allgemeine Geschäftbedingungen der Firma MEPIX
I. Geltungsbereich
1. Die Firma Mepix erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
II. Vertragsabschluss
1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Firma Mepix, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Firma Mepix sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Anbots durch den Kunden zustande. Ein einseitiger Rücktritt ist nach Annahme nicht mehr möglich.
2. Für den Fall, dass der Kunde eine Bestellung ohne vorheriges Anbot abgibt (über Internet und/oder sonst wie) kommt der Vertrag durch die Zusendung des Auftragsbestätigung zustande zu den in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen, sofern der Kunde nicht binnen 3 Tagen widerspricht.
III. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten für den innenbetrieblichen Gebrauch und zur Geschäftsabwicklung gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde kann diese Einwilligung verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
IV. Preise
Die angegebenen Preise enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich exklusive Lieferung. Irrtümer in den veröffentlichten Preisen bleiben vorbehalten. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nicht zulässig.
V. Zahlung
1. Rechnungen sind vor Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Sollte der Käufer/Käuferin in Zahlungsverzug geraten, werden dem Käufer/der Käuferin die jeweiligen, gesetzlichen Verzugszinsen (§ 352 UGB idgF) in Rechnung gestellt. Die Ware verbleibt bis zur Begleichung des vollständigen Betrages durch den Käufer/die Käuferin das Eigentum der Firma Mepix.
2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Jedenfalls werden für das erste Mahnschreiben € 75,- für das zweite Mahnschreiben € 120,- als Mahnkosten vereinbart. Mepix behält sich vor aber bereits im Verzugsfall ohne Mahnung zu klagen. Sollten die Inkassoverordnung oder die AHK (Autonome Honorarkriterien der Rechtsanwälte) höhere Mahnkosten zusprechen, können diese gefordert werden.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Firma Mepix aufzurechnen.
VI. Änderungsvorbehalt
1. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen, Leder und anderen Stoffen sowie Modelländerungen bleiben vorbehalten und stellen keine Abweichung von der üblichen Beschaffenheit dar. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
2. Sofern eine Ursache, die die Firma Mepix nicht zu verschulden hat – inkl. Streik, Aussperrung, Krieg, Naturkatastrophen, etc. – die Einhaltung vereinbarter Liefertermine beeinträchtigen, kann die Firma Mepix eine angemessene Terminverschiebung verlangen, ohne dass der Kunde zum Rücktritt oder sonstigen Ansprüchen des Verzuges berechtigt wären. Bei Aufwandserhöhung oder Ursache der Störung im Verantwortungsbereich des Kunden/der Kundin ist die Firma Mepix berechtigt, eine Vergütung des Mehraufwands zu verlangen.
VII. Gewährleistung
1. Für Käufer die Unternehmer sind, gelten hinsichtlich der Rügeobliegenheiten die maßgeblichen Vorschriften des § 377 UGB.
2. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls doch innerhalb von 3 Tagen (angemessene Frist iS § 377 UGB) nach Leistung durch die Firma Mepix schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Bei Lieferung durch die Spedition obliegt dem Kunden die genaue Überprüfung der Ware. Im Fall der Bestätigung der ordnungsgemäßen Lieferung werden die obengenannten Reklamationen nicht angenommen. Sollte die Verpackung beschädigt sein, hat dies der Kunde dies auf dem Lieferschein zu vermerken. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Firma Mepix zu. Die Verbesserung findet am Sitz von der Firma Mepix statt. Die Kosten des Transports zu und von der Firma Mepix werden von der Firma Mepix nicht übernommen.
3. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Firma Mepix alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Firma Mepix ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Firma Mepix mit einem unverhältnismäßig hohen Auffand verbunden ist.
4. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu bescheinigen.
5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Bei nichtberechtigter Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Kunde sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit der Rüge entstanden sind, der Firma Mepix zu ersetzen.
VIII. Abnahmeverzug/Schadenersatz
1. Wenn der Käufer/ die Käuferin innerhalb einer ihm/ihr gesetzten Frist die Ware nicht abnimmt, die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Mepix vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann die Firma Mepix mindestens 40% des Bestellpreises vom Kunden fordern. Darüber hinausgehende Schäden können von der Firma Mepix gefordert werden.
2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Mepix beruhen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Eine darüber hinausgehende Haftung der Firma Mepix und ihrer Erfüllungsgehilfen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, soweit sie nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht.
3. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Mepix oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Firma Mepix haftete nicht für den unsachgemäßen Gebrauch oder, falls die Ware zerlegt geliefert wird, für den fehlerhaften Aufbau der Ware durch den Käufer/die Käuferin. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
IX. Allfälliges Widerrufsrecht
Sollte dem Verbraucher iS KSchG ein Widerrufsrecht zustehen, so ist diese durch schriftlichen Widerruf an die aktuelle unter www.mepix.at abfragbare Adresse zu richten.
Derzeit ist die Adresse:
MEPIX
Liechtensteinstraße 56
1090 Wien
info@mepix.at
+43 1 89 00 191
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren die nach expliziten Kundenwünschen angefertigt wurden. Wenn die Ware ohne Lieferkosten geliefert wird, bei der Ausübung des Widerrufsrechtes muss der Käufer sowohl die Hin- und Rücklieferungskosten tragen. Die Rückgabe von Produkten ist nur in unbeschädigtem und ungenutztem Zustand und in der Originalverpackung möglich. Der Verbraucher/die Verbraucherin ist bei der Ausübung des Widerrufsrechtes zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher/die Verbraucherin, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Der Verbraucher/die Verbraucherin hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher/die Verbraucherin darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher/die Verbraucherin im Falle eines Widerrufs zu tragen. Der Verbraucher hat mit der bestellten Ware sorgfältig umzugehen, um im Falle einer Rücksendung die Zahlung des Wertersatzes zu vermeiden.
X. Mitwirkungspflicht
Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die Firma Mepix und von ihr beauftragte Erfüllungsgehilfen und Leistungspartner nach dessen besten Möglichkeiten zu unterstützen. Im Falle des Rücktransports ist alleine der Kunde/die Kundin für eine ordnungsgemäße Verpackung der Waren verantwortlich. Die Verpackung sollte die Originalverpackung sein oder der Originalverpackung ähnlich sein, um einen sicheren Rücktransport zu gewährleisten. Falls Waren per Spedition angeliefert werden (der Kunde/die Kundin wird im Vorfeld des Transports von der Spedition benachrichtigt), ist der Kunde/die Kundin verpflichtet mit der Spedition einen Liefertermin zu vereinbaren. Kann der Kunde/die Kundin den Termin nicht einhalten, muss er die Firma Mepix und die Spedition darüber informieren. Die Ware gilt ab Übergabe an die Spedition an den Kunden übergeben. Das Risiko trägt ab Übergabe der Kunde. Es wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen.
XI. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Mepix behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung der Ware vor. Für Unternehmer/Unternehmerinnen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen der Firma Mepix aus der Geschäftsbeziehung.
XII. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Mepix ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Mepix.
2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Firma Mepix und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

